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   LAG Hessen, 07.08.2001 - 2 Sa 609/01   

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https://dejure.org/2001,22683
LAG Hessen, 07.08.2001 - 2 Sa 609/01 (https://dejure.org/2001,22683)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07.08.2001 - 2 Sa 609/01 (https://dejure.org/2001,22683)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07. August 2001 - 2 Sa 609/01 (https://dejure.org/2001,22683)
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Volltextveröffentlichung

  • RA Kotz

    Werksstudent - Gehaltsanspruch wie Angestellter?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94

    Arbeitnehmerstatus: Tankwart; Arbeitentgelt: Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Hessen, 07.08.2001 - 2 Sa 609/01
    Der Hinweis des Klägers auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 28. März 1996 - 6 AZR 501/95 (AP Nr. 49 zu § 2 BeschFG 1985) - und - 6 AZR 502/96 - und vom 12. Juni 1996 - 5 AZR 960/94 - (AP Nr. 4 zu § 611 BGB Werkstudent) - sowie auf Entscheidungen des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main bezüglich anderer Werkstudenten der Beklagten (Urt. v. 10. März 1999 - z. B. 6 Ca 925198 -) geht fehl.
  • BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 444/00

    Zulage - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Hessen, 07.08.2001 - 2 Sa 609/01
    Abs. 1 GG geschützte Vertragsfreiheit Vorrang hat (BAG, Urt. v. 26.10.1995 - 6 AZR 125/95 - AP Nr. 7 zu, § 1 BAT-O unter 12 a; v. 19.08.1992 - 5 AZR 513/91 - AP Nr. 102 zu § 242 BGB Gleichbehandlung unter II 3 a; v. 21.03.2001 - 10 AZR 444/00 - NZA 2001, 782, 784), es sei denn, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei Anwendung eines betrieblichen Vergütungssystems, in dem er die Vergütung nach einem erkennbaren generalisierenden Prinzip festlegt, als Teilzeitbeschäftigten oder wegen des Geschlechts willkürlich schlechter behandelt.
  • BAG, 26.10.1995 - 6 AZR 125/95

    BAT / BAT-O - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Hessen, 07.08.2001 - 2 Sa 609/01
    Abs. 1 GG geschützte Vertragsfreiheit Vorrang hat (BAG, Urt. v. 26.10.1995 - 6 AZR 125/95 - AP Nr. 7 zu, § 1 BAT-O unter 12 a; v. 19.08.1992 - 5 AZR 513/91 - AP Nr. 102 zu § 242 BGB Gleichbehandlung unter II 3 a; v. 21.03.2001 - 10 AZR 444/00 - NZA 2001, 782, 784), es sei denn, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei Anwendung eines betrieblichen Vergütungssystems, in dem er die Vergütung nach einem erkennbaren generalisierenden Prinzip festlegt, als Teilzeitbeschäftigten oder wegen des Geschlechts willkürlich schlechter behandelt.
  • BAG, 13.12.2000 - 10 AZR 168/00

    Weihnachtsgratifikation - Arbeitsvertragliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Hessen, 07.08.2001 - 2 Sa 609/01
    § 70 Abs. 1 BAT, sonst nach der arbeitsvertraglich zulässigerweise vereinbarten Ausschlussfrist (BAG, Urt. v. 13.12.2000 - 10 AZR 168/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen) verfallen.
  • BAG, 05.04.1995 - 5 AZR 961/93

    Tarifliche Ausschlußfristen

    Auszug aus LAG Hessen, 07.08.2001 - 2 Sa 609/01
    "Geltend machen" bedeutet, dass der Anspruchsteller dem Erklärungsgegner hinreichend deutlich macht, welche Ansprüche er stellt, gegebenenfalls für welchen Zeitraum, und in welcher zumindest ungefähren Höhe, und den Schuldner zur Erfüllung auffordert (BAG, Urt. v. 05.04.1995 - 5 AZR 961/93 - AP Nr. 130 zu § 4 TVG Ausschlussfristen unter 2 b).
  • BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung

    Auszug aus LAG Hessen, 07.08.2001 - 2 Sa 609/01
    Abs. 1 GG geschützte Vertragsfreiheit Vorrang hat (BAG, Urt. v. 26.10.1995 - 6 AZR 125/95 - AP Nr. 7 zu, § 1 BAT-O unter 12 a; v. 19.08.1992 - 5 AZR 513/91 - AP Nr. 102 zu § 242 BGB Gleichbehandlung unter II 3 a; v. 21.03.2001 - 10 AZR 444/00 - NZA 2001, 782, 784), es sei denn, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei Anwendung eines betrieblichen Vergütungssystems, in dem er die Vergütung nach einem erkennbaren generalisierenden Prinzip festlegt, als Teilzeitbeschäftigten oder wegen des Geschlechts willkürlich schlechter behandelt.
  • BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78

    Ausschlußklausel - Arbeitnehmerhaftung

    Auszug aus LAG Hessen, 07.08.2001 - 2 Sa 609/01
    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der Anspruchsgegner Grund und Höhe des Anspruchs ohnehin kennt (BAG, Urt. v. 17.10.1974 - 5 AZR 4174 - AP Nr. 55 zu § 4 TVG Ausschlussfristen unter 2 b und 3 b; v. 05.03.1981 - 3 AZR 559/78 - AP Nr. 9 zu § 70 BAT unter 11 2 a).
  • BAG, 28.03.1996 - 6 AZR 501/95

    Der Ausschluß teilzeitbeschäftigter Studenten von tariflichen Leistungen ist

    Auszug aus LAG Hessen, 07.08.2001 - 2 Sa 609/01
    Der Hinweis des Klägers auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 28. März 1996 - 6 AZR 501/95 (AP Nr. 49 zu § 2 BeschFG 1985) - und - 6 AZR 502/96 - und vom 12. Juni 1996 - 5 AZR 960/94 - (AP Nr. 4 zu § 611 BGB Werkstudent) - sowie auf Entscheidungen des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main bezüglich anderer Werkstudenten der Beklagten (Urt. v. 10. März 1999 - z. B. 6 Ca 925198 -) geht fehl.
  • BAG, 20.07.1989 - 6 AZR 774/87

    Überstunden: Arzt mit Bereitschaftsdienst - Anspruch auf Freizeitausgleich -

    Auszug aus LAG Hessen, 07.08.2001 - 2 Sa 609/01
    Angesichts der monatlich unterschiedlichen Höhe der Vergütungsansprüche handelte es sich nicht um eine wiederkehrende Leistung aus demselben Sachverhalt (BAG, Urt. v. 20.07.1989- 6 AZR 774/87 - ZTR 1990, 155), für die der Beklagten die Höhe bekannt war und für die eine einmalige Geltendmachung gem. § 70 Abs. 2 BAT ausgereicht hätte.
  • BAG, 17.10.1974 - 3 AZR 4/74

    Geltendmachen von Ansprüchen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses -

    Auszug aus LAG Hessen, 07.08.2001 - 2 Sa 609/01
    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der Anspruchsgegner Grund und Höhe des Anspruchs ohnehin kennt (BAG, Urt. v. 17.10.1974 - 5 AZR 4174 - AP Nr. 55 zu § 4 TVG Ausschlussfristen unter 2 b und 3 b; v. 05.03.1981 - 3 AZR 559/78 - AP Nr. 9 zu § 70 BAT unter 11 2 a).
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